13. Ärztliche Betreuung:
Erkrankt ein Kind im Laufe des Tages, so werden umgehend die Eltern verständigt, damit das Kind so bald wie
möglich abgeholt werden kann. Im akuten Krankheitsfall wird der jeweilige Kinderarzt des Kindes angerufen, bzw. der ärztliche Kindernotarzt in
Anspruch genommen.
Die Tagespflegepersonen absolvieren alle 2 Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder.